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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)

§ 1 Leistungsumfang
Die vertraglichen Leistungen der Firma EUROline beinhalten den termingerechten und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl mit ihrem vereinbarten Gepäck.

§ 2 Buchung
Die Buchung der vertraglichen Leistung kann schriftlich, mündlich, per Telefax, per Email, per Telefon oder auf sonstigem Weg erfolgen. Mit der Anmeldung für die Beförderung erkennt der Kunde an, dass die AGBs der Firma EUROline in den Vertrag mit einbezogen werden. Die Beauftragung wird umgehend durch die Firma EUROline bestätigt. Erst durch diese Buchungsbestätigung kommt der Beförderungsvertrag zustande.

§ 3 Stornierung
Der Auftraggeber kann bis zu 5 Tage bevor die Beförderung erfolgen soll, kostenlos ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Danach fallen folgende Stornogebühren an:

- Bis 3 Tage vor Reiseantritt 30 % des Fahrpreises
- Bis 1 Tag vor Reiseantritt 60 % des Fahrpreises
- Am Reisetag 85 % des Fahrpreises

Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass die Firma EUROline  einen geringeren Schaden hat.

§ 4 Fahrpreis
Der Fahrpreis richtet sich nach der jeweils zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste, dieser ist der Bestätigung beigefügt. Der Fahrpreis enthält die gesetzlichen Steuern und Abgaben und ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Fahrer bei Fahrtantritt für die Hin- und Rückfahrt zu entrichten. Alternativ: spätestens 24 Stunden vor Durchführung der Reise zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang bei der Firma EUROline an.

§ 5 Gepäck
Der Beförderungsvertrag beinhaltet die Beförderung von einem Koffer, sowie einem Handgepäck pro Fahrgast. Sperriges Reisegepäck, z. B. Surfbrett, Ski, Tauchausrüstung, Angelausrüstung, etc. bedürfen der besonderen Vereinbarung. Bei nicht Vorliegen dieser Vereinbarung ist der Fahrer berechtigt, den Transport dieser Güter zu verweigern.

§ 6 Hinfahrt
Bei der Anmeldung sind die Abflugzeiten anzugeben. Eine besondere Überprüfung der Firma EUROline für die Abflugzeiten erfolgt nicht. Anhand dieser Abflugzeit ist mit dem Reisenden eine Abholzeit zu vereinbaren. Die Firma EUROline ist berechtigt, sogenannte Sammelfahrten vorzunehmen, wenn dem Kunden dadurch nicht unzumutbare längere  Wartezeiten am Flughafen entstehen. Die Sammelfahrt kann durch Sondervereinbarungen ausgeschlossen werden. Der Reisende verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor der vereinbarten Zeit am Abholort reisebereit zu sein und telefonisch erreichbar zu sein. Falls der Reisende nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abreisebereit ist, verliert er den Beförderungsanspruch gegenüber der Firma EUROline. Falls der Reisende Kenntnis davon erlangt, dass sich die Abflugzeit ändert, ist der Reisende verpflichtet, umgehend die Firma EUROline hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 7 Rückfahrt
Bei der Anmeldung sind die Rückflugzeiten anzugeben. Eine gesonderte Überprüfung durch die Firma EUROline erfolgt nicht. Treffpunkt der Abholung ist, falls nicht anders vereinbart, der offizielle Meeting-Point am jeweiligen Lande-Terminal. Falls der Reisende 90 Minuten nach der  Ankunft des Fluges nicht am vereinbarten Treffpunkt erscheint, ist die Firma EUROline berechtigt, für jede angefangene halbe Stunde  € 10,00 extra zu berechnen. Die Firma EUROline ist  bemüht, den Reisenden sofort nach dessen Ankunft zu erwarten. Jedoch erklärt sich der Reisende damit einverstanden, dass die Firma EUROline bis zu 90 Minuten nach der Landung am vereinbarten Treffpunkt erscheinen kann, falls hierfür Gründe vorliegen, die von der Firma EUROline  nicht zu vertreten sind. Falls die Firma EUROline nicht am vereinbarten Treffpunkt zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen ist, hat der Reisende sich mit der Firma EUROline unter einer der angegebenen Telefonnummern in Verbindung zu setzen. Ernst nach der Rücksprache, und falls die Verspätung heilbar ist, nach einer weiteren Wartezeit von 15 Minuten, ist der Reisende berechtigt, die Rückbeförderung durch die Firma EUROline abzulehnen. Danach erstattet die Firma EUROline dem Reisenden die Rückfahrtkosten in Höhe des Reisepreises der Deutschen Bahn Klasse 2, oder den anteiligen Rückfahrpreis. Diese Haftungsbeschränkung der Firma EUROline entfällt, für den Fall, dass die Firma EUROline an der Verspätung ein Verschulden trifft.

§ 8 Beförderungsausschluss
Die Firma EUROline ist berechtigt, betrunkene. bzw. randalierende Reisende, sowie Tiere von der Beförderung auszuschließen, sofern deren Mitnahme die Verursachung verkehrsgefährdender Situationen oder Belästigungen der anderen Fahrgäste oder des Fahrers zu erwarten lässt. In solchen Fällen ist der Fahrpreis in voller Höhe zu entrichten und der Reisende verwirkt seinen Rückzahlungsanspruch. Der Nachweis eines geringeren Schadens der Firma EUROline bleibt dem Reisenden unbenommen.

§ 9 Haftung
Für Verspätungen, die auf Tatsachen beruhen, die die Firma EUROline nicht zu vertreten hat, ist eine Haftung ausgeschlossen. Hierunter fallen vor allem Staus, neu eingerichtete Baustellen, nicht vorhersehbare schlechte Witterungsbedingungen, Fluglotsenstreik usw. Falls der Reisende von solchen Ereignissen Kenntnis erlangt, hat er die Firma EUROline hierüber zu informieren und zu versuchen, einen früheren Termin zu vereinbaren. Für Sachschäden, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma EUROline beruhen, haftet die Firma EUROline im Rahmen ihrer abgeschlossen Haftpflicht- und Unfallversicherung. In Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich nach § 23 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) die Haftung der Firma EUROline der Höhe nach auf das 3-fache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Gepäckschäden, die während der Transferfahrt entstehen, sind noch in Anwesenheit des Fahrers zu melden. Nach Rückgabe des Gepäcks ohne unmittelbare Reklamation von Schäden gilt der beschädigungsfreie Transport der Gepäckstücke als erfolgt. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die vollständige Mitnahme des Reisegepäcks bis zu dem Zeitpunkt des Einschlusses in das Transferfahrzeugs zu überwachen. Die Firma EUROline haftet nicht, falls Gepäckstücke nicht eingeladen werden oder vor Einschluß in das Transportfahrzeug abhanden kommen. Eventuelle Schadensersatzansprüche hat der Reisende direkt gegenüber der Firma EUROline innerhalb eines Monats nach Durchführung der jeweiligen Transferfahrt geltend zu machen.

§ 10 Kinder, Kleinkinder, Tiere
Für den Transport von Kleinkindern hat der Reisende einen entsprechenden zugelassenen Kindersitz der Firma EUROline zur Verfügung zu stellen. Die Zahl dieser Kinder, die nach den gesetzlichen Vorschriften noch einen Kindersitz benötigen, ist bei der Anmeldung anzugeben. Die Firma EUROline garantiert die sichere Verwahrung der Kindersitze bis zum vereinbarten Rücktransporttermin. Für den Transport von Tieren, soweit vereinbart, ist der Reisende verpflichtet, die notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Transportmittel der Firma EUROline zur Verfügung zu stellen. Die sichere Verwahrung dieser Transportmittel durch die Firma EUROline ist gewährleistet.

§ 11 Salvatorische Klausel
Eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge. An diese Stelle treten dann die gesetzlichen  Regelungen. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Rastatt vereinbart.

n Fall eines Online-Shops kann diese Informationspflicht z. B. Details über Waren, Preise sowie die Bedingungen des Vertragsabschlusses, der Kündigung und des Widerrufs umfassen. Die AGB müssen Überschriften enthalten und passend für das eigene Unternehmen formuliert sein. Um sicherzugehen, dass Ihre AGB gesetzlichen Regelungen entsprechen, lassen Sie diese von einem erfahrenen Anwalt überprüfen.

AGB's im PDF Format:

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